1. Allgemein:
1.1. Jedes Mitglied der Tennisabteilung verpflichtet sich, die nachfolgende Spiel- und Platzordnung genau zu beachten und bei Verstößen, auch andere Mitglieder darauf hinzuweisen.
1.2. Grobe Verstöße gegen diese Ordnung können den sofortigen Ausschluss aus der Abteilung zur Folge haben. Den Anweisungen des Platzwartes ist unbedingt Folge zu leisten.
1.3. Spielberechtigt sind nur Mitglieder, die ihren Beitrag für das laufende Kalenderjahr entrichtet haben, bzw. von der Abteilungsleitung einen gültigen Zugang zum Buchungssystem erhalten haben. Der Zugang zum Buchungssystem ist nicht übertragbar. Der Missbrauch des Buchungssystems ist strengstens untersagt und führt unweigerlich zum Ausschluss aus der Abteilung.
2. Platzpflege:
2.1. Zu Saisonbeginn dürfen die Tennisplätze erst nach Freigabe durch den Platzwart bespielt werden.
2.2. Der Tennisplatz ist bei Trockenheit vor dem Spiel zu bewässern.
2.3. Nach Regenwetter müssen die Plätze vor Spielbeginn ausreichend abgetrocknet sein.
2.4. Bei einsetzendem starken Regen, ist das Spiel zu beenden und der Platz abzuziehen.
2.5. 5 min. vor Spielende muss der Platz abgezogen und die Linien abkehrt werden.
2.6. Ein benutzter Schlauch muss wieder aufgehängt werden.
3. Spielzeiten und Platznutzung:
3.1. Spielzeiten sind täglich von 06:15 Uhr bis 22:15 Uhr.
3.2. Die Plätze 1-3 sind vorzüglich für freies Spiel und Training der Mannschaften zu nutzen.
3.3. Nur auf den Plätzen 4-6 ist es erlaubt Ballkorbtraining durchzuführen.
3.4. Platz 4 ist für Einzel-, Kleingruppen-, Ballmaschinen- und Aufschlagtraining vorgesehen. Die Plätze 5 und 6 für größere Gruppen.
3.5. Ausgenommen von diesen Regelungen sind die Trainer die Camps abhalten.
4. Platzbelegung:
4.1. Die Platzbelegung erfolgt digital über das Buchungssystem auf unserer Internetseite.
4.2. Die Vorbelegung der Plätze kann 5 Tage vor Spieltermin erfolgen. Schüler und Jugendliche können nach Regelung unter 3.2 (letzter Satz), außerhalb der erlaubten Belegungszeit erst 10 min. vor Beginn einer Spielstunde vorbelegen.
4.3. Während der Spielzeit müssen beide Spieler im Buchungssystem für die laufende Stunde eingetragen sein. Es dürfen nur zwei Stunden am Stück von ein und derselben Person reserviert werden.
5. Spielkleidung:
5.1. Es darf nur in sportgerechter Spielkleidung gespielt werden. Das Spielen mit freiem Oberkörper ist verboten.
5.2. Das Betreten der Tennisplätze ist nur mit Tennisschuhen gestattet.
6. Gastspieler:
6.1. Gastspieler dürfen mit einem Mitglied vorreservieren und spielen. Das Mitglied ist für die Bezahlung der Gastspielergebühr und für den sofortigen Eintrag des Spieltages und der Spielstunde verantwortlich. Die Platzgebühr für den Gast beträgt 5,- €. Die Gastspielermarken liegen auf dem Briefkasten neben dem Schiedsrichterraum bereit, diese ist auszufüllen und zusammen mit 5 € in den Briefkasten zu werfen. Im Buchungssystem muss der Spielpartner „Gast“ eingetragen werden.
6.2. Die Plätze können auch von Nichtmitgliedern gebucht werden, Voraussetzung ist allerdings die Anwesenheit eines Mitglieds auf der Anlage. Gespielt werden darf auf Platz 5 und 6. Platznutzung durch Mitglieder hat immer Vorrang. Die Buchung erfolgt über das Buchungssystem, die Zahlung kann bar oder über Paypal getätigt werden. Die Platzgebühr beträgt pro Stunde 12,- €.
6.3. Für den Betrag von 45 € kann eine Schnuppermitgliedschaft erworben werden. Diese Schnuppermitgliedschaft kann nur für eine Saison erworben werden. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt für Mitglieder unseres Partners TC Kempten solange die Spielgemeinschaft zwischen den beiden Klubs besteht.
6.4. Ein Versicherungsschutz besteht nur für Mitglieder des SV ESK Kempten 1958 e.V.. Für Schnuppermitglieder und Gäste ist dies nicht möglich.
7. Schlussbestimmung:
7.1. Der Abteilungsleitung bleibt es vorbehalten, bei Bedarf die Spiel- und Platzordnung entsprechend zu ändern oder zu ergänzen.
7.2. Es wird darauf hingewiesen, dass der Sportverein ESK Kempten 1958 e.V. (mit Abteilung Tennis) auf dem gesamten Sportgelände keinerlei Haftung für etwaige Unfälle und Schäden übernimmt.
7.3. Diese Spiel- und Platzordnung tritt rückwirkend mit Beginn der Spielsaison 2014 in Kraft.
Die Abteilungsleitung